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Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Anja Hertel
GREAT catering & event
Oberweg 6
82008 München-Unterhaching

Kontakt:

Telefon:+49.176.17006800

E-Mail:info@great-catering.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE210314261

 

 

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Urheberrecht

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Datenschutzerklärung:

Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen von Anja Hertel (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

Eine Veränderung, Ergänzung oder Streichung einzelner Regelungen der hier festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers muss schriftlich von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sein, um rechtswirksam zu werden. Die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist jeweils auf einen Auftrag begrenzt und erhält grundsätzlich keine dauerhafte Gültigkeit.

 

Ein Auftrag an den Auftragnehmer kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung oder Veranstaltungsvereinbarung zustande. Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbaren, dass rechtsverbindliche Auftragsbestätigungen bis zu einem Netto Auftragswert bis 6000,- € auch durch E-Mail Zugang möglich sind.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Auftragnehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

Die von mir angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Ich behalte mir vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware zu ersetzen. Weiterhin behalte mir vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von mir zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden muss. Ich bemühe mich, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trage dafür Sorge, dass das Ersatzprodukt im zumutbaren Umfang dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt.

Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheits-merkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.

 

Die endgültige Anzahl der Gäste muss uns spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Ab einer Änderung der Gästezahl von +/- 10% behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung zu lasten des Kunden neu zu kalkulieren. Bei späteren Meldungen können wir bei Minderung der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangen.

Sollte für die Veranstaltung Mietequipment angemietet sein, dass nach einer Reduzierung der Gästezahl durch den Auftraggeber nicht mehr storniert werden kann, hat hierfür die Kosten, unabhängig von den vorab gesetzten Kosten, die Mietkosten der Auftraggeber zu tragen.

 

 

§ 3 Preise und Zahlung

Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Equipment, die während der Messen, Events etc. vom Auftraggeber geordert werden, werden nach den Vertragspreisen des Auftragnehmers berechnet.

 

Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der durch den Auftraggeber angegebene und im Auftrag durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage.

 

Bei Auftragsvergabe ist eine Akontozahlung von 50 % der Auftragssumme gegen Rechnungsstellung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Eine Gesamtrechnung erfolgt nach Veranstaltungsende und ist 7 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Der Auftraggeber erkennt diese Regelung mit Auftragserteilung an.

 

Bei Zahlungsverzug wird mit Verzugszinsen von 5% über dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Diskontsatz berechnet. Der Auftraggeber erkennt diese Regelung mit Auftragserteilung an.

 

Für Mahnschreiben werden mit mindestens 10,- € in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erkennt diese Regelung mit Auftragserteilung an.

 

 

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

Der Auftragnehmer bereitet das Catering am Veranstaltungsort oder an der Betriebsstätte des Auftragnehmers bzw. im Veranstaltungsbereich bis zum Veranstaltungsbeginn vor.

Aufbau: Mindestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. nach Absprache

Abbau: Nach Veranstaltungsende bzw. nach Absprache

Der Aufragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse des Auftragnehmers die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

Restbestand der Getränke und das Leergut verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.

 

§ 5 Gewährleistung

Ich versichere dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert wird. Der Auftraggeber hat die Ware nach Lieferung mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche. Der Auftragnehmer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln kann ich nach meiner Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.

 

§ 6 Stornierung

Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:

28 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %

ab 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %

ab 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 80 %

Bei Stornierung 4 Tage vor Liefertermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

 

§ 7 Haftung

Durch den Auftraggeber dürfen nur dann Speisen und Getränke mitgebracht werden, wenn der Auftragnehmer dem vorher zugestimmt hat. Es wird keine Haftung für die Qualität der mitgebrachten Speisen und Getränke übernommen. Es wird weiterhin keine Haftung für die Qualität der Waren übernommen, wenn durch den Kunden die Bereitstellung von Strom (insbesondere zur Kühlung) zu erfolgen hat und dieser dann nicht oder nicht ununterbrochen gegeben war. Bei reinen Anlieferungskunden, die die Weiterverarbeitung selbst durchführen, findet der Gefahrübergang bereits mit der Anlieferung bei diesen Kunden statt. Für den Zustand der Ware nach Anlieferung und insbesondere nach der Verarbeitung, wird keine Gewährleistung übernommen.

 

§ 8 Equipment

Wenn der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers technisches oder sonstiges Equipment bzw. Räumlichkeiten von Dritten anmietet, handelt der Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Veranstalter stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Weiterhin obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht für das angemietete Equipment bzw. die Räumlichkeiten. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur nach Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Gäste, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung auf das Equipment, das sich im Eigentum des Auftragnehmers befindet und während der Veranstaltung eingesetzt wird. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.

 

 

§ 9 Personal

 

Der Auftraggeber wird den Veranstaltungsleiter mit ihrem/seinem Team (laut Vereinbarung) zur Vorbereitung der Auftragsabwicklung am Veranstaltungsort einweisen. Der Auftraggeber benennt gegenüber dem Auftragnehmer einen verantwortlichen Mitarbeiter, der während der Einsatzzeiten dem Veranstaltungsleiter zu etwaigen Abstimmungen zur Verfügung steht. Die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung des Personals obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer unbeschadet des Rechts des Auftraggebers, die übertragenen Aufträge auf ihre vertragsgemäße Ausführung hin zu überwachen.

Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber für die Abwicklung der Gästebetreuung einen verantwortlichen Veranstaltungsleiter, der als fachliche/r und disziplinarische/r Vorgesetzte/r für alle Mitarbeiter des Auftragnehmers am Veranstaltungsort zuständig ist. Eventuell notwendig werdende Absprachen während der Auftragsabwicklung sind ausschließlich mit dem Veranstaltungsleiter zu treffen. Informationen des Auftraggebers in Personalsachen werden ausschließlich an den Veranstaltungsleiter gegeben.

Der Tagessatz bezieht sich auf die offiziellen 10 Stunden, einschließlich 0,5 Stunden Pause. Die genauen Einsatzzeiten werden in Absprache mit dem Auftraggeber besprochen. Der Tagestarif wird insbesondere auch in dem Fall in voller Höhe berechnet, wenn ein Mitarbeiter des Auftragnehmers aufgrund einer einseitigen Vorgabe des Auftraggebers weniger als die vertraglich vereinbarte Einsatzzeit pro Tag im Einsatz ist. Eine angefangene Viertelstunde wird als halbe Stunde, eine Dreiviertelstunde als ganze Stunde abgerechnet

 

 

§·10 Kleininventar

Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und Platten. Entsprechende Leihwaren wie Porzellangeschirr, Besteck, Gläser, Aschenbecher und Servietten sind im Angebot enthalten. Der Auftraggeber hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware.

 

§ 11 Genehmigung von Veranstaltungen

Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Auftraggebers einzuholen. Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen trägt der Veranstalter die Verantwortung.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist München. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Datenspeicherung/Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

 

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